
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BG::CRI
— Integrierte Langzeit-Netto-Planung
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Benedikt Glück, Dipl. Wirtschaftsingenieur
(Freiberufler),
Inhaber des Wirtschaftsingenieurbüro
Benedikt Glück,
Rötelsteinweg 8, 82441 Ohlstadt
(nachfolgend „Anbieter“)
und seinen
Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die angebotenen
Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB, insbesondere an selbständige Rechtsanwälte, Steuerberater und
weitere Freiberufler. Die Inanspruchnahme durch Verbraucher im Sinne des § 13
BGB ist nicht vorgesehen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die
Erbringung beratender Dienstleistungen im Bereich der Integrierten
Langzeit-Netto-Planung (strategische Ruhestands- und Rentenplanung).
(2) Die Leistungen stellen
Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher,
finanzieller oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Die Beratung basiert insbesondere
auf modellhaften Berechnungen, Prognosen, Annahmen, Szenarien und vereinfachten
Simulationsmodellen.
(4) Sämtliche im Rahmen der Beratung
dargestellten Berechnungen, Prognosen und Szenarien stellen ausschließlich
Einschätzungen und Modellrechnungen dar. Die tatsächliche zukünftige
Entwicklung kann erheblich — in Einzelfällen auch wesentlich — von den
dargestellten Ergebnissen abweichen. Einzelne Planungsparameter (z. B.
Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Kapitalmarktentwicklung, Inflation,
Lebenserwartung, persönliche Lebensumstände) können sich im Zeitverlauf
wesentlich verändern. Eine Garantie für den Eintritt bestimmter Ergebnisse wird
ausdrücklich nicht übernommen.
§ 3 Keine erlaubnispflichtige oder reglementierte
Beratung
(1) Der Anbieter erbringt ausdrücklich
keine:
•
Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes
(StBerG),
•
Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG),
•
Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung im Sinne
des KWG oder WpIG,
•
Versicherungs- oder Finanzvermittlung,
•
Tätigkeit nach § 34 GewO oder vergleichbaren
Erlaubnistatbeständen.
(2) Steuerliche oder rechtliche
Aspekte werden ausschließlich modellhaft, pauschalisiert und unverbindlich
dargestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, steuerliche oder rechtliche
Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und ggf. durch Steuerberater oder
Rechtsanwälte prüfen zu lassen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande durch
individuelle Angebotserstellung durch den Anbieter und Annahme durch den
Auftraggeber in Textform (§ 126b BGB).
(2) Der Vertrag wird mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch den Anbieter rechtsverbindlich.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang
ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet
sich:
•
alle erforderlichen Informationen vollständig und
wahrheitsgemäß bereitzustellen,
•
angeforderte Unterlagen rechtzeitig zu übermitteln,
•
an vereinbarten Terminen mitzuwirken.
(3) Verzögerungen oder
Leistungseinschränkungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des
Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(4) Die Qualität der Beratung hängt
maßgeblich von der Qualität der bereitgestellten Informationen ab. Der Anbieter
ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom
Auftraggeber bereitgestellten Informationen eigenständig zu überprüfen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt als
Festpreis gemäß individuellem Angebot.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart
ist, ist das Honorar nach vollständiger Leistungserbringung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(4) Die Abrechnung erfolgt
produktungebunden und provisionsfrei, ohne Provisionen oder sonstige
Zuwendungen durch Dritte.
§ 7 Hauptprodukt und optionale Erweiterungen
(1) Kernleistung des Anbieters ist das
Hauptprodukt „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“. Der konkrete
Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Darüber hinaus können optional und
unabhängig voneinander folgende Erweiterungen vereinbart werden:
•
„Jährliche Aktualisierung“ (lebendes Planungsdokument,
einmal jährlich),
•
„Stress-Test BRAStV-Rente“ (zusätzliche
Szenario-Analyse),
•
„Kanzlei-Bewertung und Nachfolge-Vorbereitung“
(betriebswirtschaftliche Wertberechnung nach anerkannten Bewertungsverfahren
durch einen Certified Valuation Analyst).
(3) Jede Erweiterung hat einen eigenen
Festpreis, der im individuellen Angebot mitgeteilt wird. Erweiterungen können
gemeinsam mit dem Hauptprodukt oder zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt
werden.
(4) Für die Beauftragung einer
Erweiterung nach Abschluss des Hauptprodukts ist eine gesonderte Vereinbarung
in Textform erforderlich.
§ 8 Ergebnis-Zusage (freiwillige Leistung)
(1)
Leistungsversprechen
Unabhängig von
einer etwaigen Vergütungsvereinbarung kann der Anbieter dem Auftraggeber im
Rahmen des Hauptprodukts „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“ eine Ergebnis-Zusage
gewähren, sofern diese im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich zugesagt wurde.
Die
Ergebnis-Zusage begründet folgenden Mechanismus: Wenn die Integrierte
Langzeit-Netto-Planung zwischen mindestens zwei gemeinsam vereinbarten
Strategievarianten keinen kumulierten Netto-Unterschied von mindestens 25.000 €
(in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) über die vereinbarte Planungslaufzeit
aufzeigt, entfällt das Honorar für die Beratung. In diesem Fall wird für die
Beratung keine Rechnung gestellt.
(2)
Berechnungsgrundlage
Die Differenz
wird als kumulierte reale Netto-Auszahlung bis zum im Beratungsvertrag
vereinbarten Endpunkt berechnet (typischerweise Alter 90 bis 100).
(3)
Der entscheidende Filter (Parameter-Trennung)
Die Differenz
von mindestens 25.000 € muss aus Parametern entstehen, über die der
Auftraggeber aktiv entscheiden kann — nicht aus unterschiedlich gewählten
Rahmenannahmen zu exogenen Faktoren. Alle Strategievarianten werden unter
identischen Rahmenannahmen gerechnet.
Variiert zwischen Strategien (Parameter,
die der Auftraggeber aktiv entscheidet):
•
Renteneintrittszeitpunkt
•
Freiwillige Mehrzahlungen Versorgungswerk
•
bAV-Beiträge und -Struktur
•
Rürup- und private Rentenversicherungs-Beiträge
•
Finanzierungsstruktur und -laufzeit
•
Immobilienentscheidungen (Kauf, Verkauf, Haltedauer)
•
Kanzleiverkauf / Nachfolgezeitpunkt
•
Entnahmestrategie und -reihenfolge
•
Asset Allocation im Rahmen der Planung
Identisch in allen Strategien
(Rahmenannahmen, die vorab gemeinsam festgelegt werden):
•
Inflationsannahmen
•
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen
•
Rentenwertentwicklung
•
Steuerliche Rahmenbedingungen (aktuelles Recht)
•
Kapitalmarktrenditen
•
Lebenserwartung und Endpunkt der Planung
•
Allgemeine volkswirtschaftliche Parameter
Diese Trennung stellt sicher, dass die
Differenz von mindestens 25.000 € aus den Entscheidungen des Auftraggebers
entsteht und nicht aus einer günstigen Wahl von Annahmen, die außerhalb seiner
Entscheidungshoheit liegen.
(4)
Voraussetzungen
Die
Ergebnis-Zusage gilt unter folgenden Voraussetzungen:
•
Die Ergebnis-Zusage gilt ausschließlich für das
Hauptprodukt „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“. Optionale Erweiterungen sind
nicht erfasst.
•
Der Auftraggeber stellt alle für die Beratung
erforderlichen Daten vollständig und zutreffend bereit. Erweisen sich die
Angaben nach Abschluss der Modellierung als wesentlich unvollständig oder
unrichtig, entfällt die Zusage.
•
Der Auftraggeber nimmt am Strategie-Gespräch teil und
legt gemeinsam mit dem Anbieter die zu modellierenden Varianten vor Beginn der
Modellierung fest.
•
Die Rahmenannahmen zu Inflation, Steuerrecht,
Kapitalmarktentwicklung und weiteren exogenen Parametern werden vorab gemeinsam
festgelegt und während der Modellierung nicht geändert.
•
Die 25.000 € Differenz bezieht sich auf die kumulierte
reale Netto-Auszahlung bis zum vertraglich vereinbarten Endpunkt der Planung.
(5)
Auslösung
Die
Feststellung, ob die Ergebnis-Zusage zur Anwendung kommt, erfolgt nach
Abschluss der Modellierung und vor Rechnungstellung. Liegt die Differenz
zwischen den vereinbarten Varianten unter 25.000 €, wird dies im
Abschlussbericht dokumentiert. Für die Beratung wird in diesem Fall keine
Rechnung gestellt. Der Abschlussbericht bleibt Eigentum des Auftraggebers.
(6)
Rechtsrahmen
Die
Ergebnis-Zusage ist eine freiwillige, vertraglich bindende Leistung. Sie
stellt keine Garantie auf bestimmte Markt- oder Rechtsentwicklungen, auf
ein bestimmtes wirtschaftliches oder finanzielles Ergebnis oder auf den
Eintritt der modellhaft errechneten Differenz im realen Vermögen des
Auftraggebers dar. Sie ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im
Einzelfall.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
bei:
•
Vorsatz,
•
grober Fahrlässigkeit,
•
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
•
zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden.
(3) Eine Haftung für Prognosen,
Modellrechnungen, Annahmen, zukünftige wirtschaftliche, steuerliche oder
rechtliche Entwicklungen, entgangenen Gewinn sowie mittelbare oder Folgeschäden
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass
die Beratung auf Annahmen, vereinfachten Modellen und Prognosen basiert, die
erheblich von der tatsächlichen zukünftigen Entwicklung abweichen können. Der
Auftraggeber erkennt an, dass der Anbieter für derartige Abweichungen nicht
haftet.
(5) Die Haftung des Anbieters ist in
jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, soweit gesetzlich
zulässig.
§ 10 Haftungsausschluss für Entscheidungen des
Auftraggebers
(1) Entscheidungen, die der
Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, erfolgen ausschließlich in
eigener Verantwortung.
(2) Der Anbieter haftet nicht für
Maßnahmen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte umsetzt.
(3) Der Auftraggeber wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass er vor Umsetzung von Maßnahmen, die steuerliche,
rechtliche oder finanzielle Auswirkungen haben, die Beratung durch
Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere zugelassene Berater in Anspruch nehmen
sollte.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich
zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die
ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
(2) Die Verpflichtung besteht auch
nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit
vollständiger Leistungserbringung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des
Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser
AGB bedürfen der Textform.
Stand: April 2026