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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BG::CRI — Integrierte Langzeit-Netto-Planung

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen

Benedikt Glück, Dipl. Wirtschaftsingenieur (Freiberufler),

Inhaber des Wirtschaftsingenieurbüro Benedikt Glück,

Rötelsteinweg 8, 82441 Ohlstadt

(nachfolgend „Anbieter“)

und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Die angebotenen Beratungsleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an selbständige Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Freiberufler. Die Inanspruchnahme durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung beratender Dienstleistungen im Bereich der Integrierten Langzeit-Netto-Planung (strategische Ruhestands- und Rentenplanung).

(2) Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher, finanzieller oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(3) Die Beratung basiert insbesondere auf modellhaften Berechnungen, Prognosen, Annahmen, Szenarien und vereinfachten Simulationsmodellen.

(4) Sämtliche im Rahmen der Beratung dargestellten Berechnungen, Prognosen und Szenarien stellen ausschließlich Einschätzungen und Modellrechnungen dar. Die tatsächliche zukünftige Entwicklung kann erheblich — in Einzelfällen auch wesentlich — von den dargestellten Ergebnissen abweichen. Einzelne Planungsparameter (z. B. Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Kapitalmarktentwicklung, Inflation, Lebenserwartung, persönliche Lebensumstände) können sich im Zeitverlauf wesentlich verändern. Eine Garantie für den Eintritt bestimmter Ergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 3 Keine erlaubnispflichtige oder reglementierte Beratung

(1) Der Anbieter erbringt ausdrücklich keine:

         Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG),

         Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG),

         Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung im Sinne des KWG oder WpIG,

         Versicherungs- oder Finanzvermittlung,

         Tätigkeit nach § 34 GewO oder vergleichbaren Erlaubnistatbeständen.

(2) Steuerliche oder rechtliche Aspekte werden ausschließlich modellhaft, pauschalisiert und unverbindlich dargestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, steuerliche oder rechtliche Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und ggf. durch Steuerberater oder Rechtsanwälte prüfen zu lassen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch individuelle Angebotserstellung durch den Anbieter und Annahme durch den Auftraggeber in Textform (§ 126b BGB).

(2) Der Vertrag wird mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Anbieter rechtsverbindlich.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 5 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich:

         alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen,

         angeforderte Unterlagen rechtzeitig zu übermitteln,

         an vereinbarten Terminen mitzuwirken.

(3) Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

(4) Die Qualität der Beratung hängt maßgeblich von der Qualität der bereitgestellten Informationen ab. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen eigenständig zu überprüfen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt als Festpreis gemäß individuellem Angebot.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar nach vollständiger Leistungserbringung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(4) Die Abrechnung erfolgt produktungebunden und provisionsfrei, ohne Provisionen oder sonstige Zuwendungen durch Dritte.

§ 7 Hauptprodukt und optionale Erweiterungen

(1) Kernleistung des Anbieters ist das Hauptprodukt „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.

(2) Darüber hinaus können optional und unabhängig voneinander folgende Erweiterungen vereinbart werden:

         „Jährliche Aktualisierung“ (lebendes Planungsdokument, einmal jährlich),

         „Stress-Test BRAStV-Rente“ (zusätzliche Szenario-Analyse),

         „Kanzlei-Bewertung und Nachfolge-Vorbereitung“ (betriebswirtschaftliche Wertberechnung nach anerkannten Bewertungsverfahren durch einen Certified Valuation Analyst).

(3) Jede Erweiterung hat einen eigenen Festpreis, der im individuellen Angebot mitgeteilt wird. Erweiterungen können gemeinsam mit dem Hauptprodukt oder zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden.

(4) Für die Beauftragung einer Erweiterung nach Abschluss des Hauptprodukts ist eine gesonderte Vereinbarung in Textform erforderlich.

§ 8 Ergebnis-Zusage (freiwillige Leistung)

(1) Leistungsversprechen

Unabhängig von einer etwaigen Vergütungsvereinbarung kann der Anbieter dem Auftraggeber im Rahmen des Hauptprodukts „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“ eine Ergebnis-Zusage gewähren, sofern diese im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt wurde.

Die Ergebnis-Zusage begründet folgenden Mechanismus: Wenn die Integrierte Langzeit-Netto-Planung zwischen mindestens zwei gemeinsam vereinbarten Strategievarianten keinen kumulierten Netto-Unterschied von mindestens 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) über die vereinbarte Planungslaufzeit aufzeigt, entfällt das Honorar für die Beratung. In diesem Fall wird für die Beratung keine Rechnung gestellt.

(2) Berechnungsgrundlage

Die Differenz wird als kumulierte reale Netto-Auszahlung bis zum im Beratungsvertrag vereinbarten Endpunkt berechnet (typischerweise Alter 90 bis 100).

(3) Der entscheidende Filter (Parameter-Trennung)

Die Differenz von mindestens 25.000 € muss aus Parametern entstehen, über die der Auftraggeber aktiv entscheiden kann — nicht aus unterschiedlich gewählten Rahmenannahmen zu exogenen Faktoren. Alle Strategievarianten werden unter identischen Rahmenannahmen gerechnet.

Variiert zwischen Strategien (Parameter, die der Auftraggeber aktiv entscheidet):

         Renteneintrittszeitpunkt

         Freiwillige Mehrzahlungen Versorgungswerk

         bAV-Beiträge und -Struktur

         Rürup- und private Rentenversicherungs-Beiträge

         Finanzierungsstruktur und -laufzeit

         Immobilienentscheidungen (Kauf, Verkauf, Haltedauer)

         Kanzleiverkauf / Nachfolgezeitpunkt

         Entnahmestrategie und -reihenfolge

         Asset Allocation im Rahmen der Planung

Identisch in allen Strategien (Rahmenannahmen, die vorab gemeinsam festgelegt werden):

         Inflationsannahmen

         Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen

         Rentenwertentwicklung

         Steuerliche Rahmenbedingungen (aktuelles Recht)

         Kapitalmarktrenditen

         Lebenserwartung und Endpunkt der Planung

         Allgemeine volkswirtschaftliche Parameter

Diese Trennung stellt sicher, dass die Differenz von mindestens 25.000 € aus den Entscheidungen des Auftraggebers entsteht und nicht aus einer günstigen Wahl von Annahmen, die außerhalb seiner Entscheidungshoheit liegen.

(4) Voraussetzungen

Die Ergebnis-Zusage gilt unter folgenden Voraussetzungen:

         Die Ergebnis-Zusage gilt ausschließlich für das Hauptprodukt „Integrierte Langzeit-Netto-Planung“. Optionale Erweiterungen sind nicht erfasst.

         Der Auftraggeber stellt alle für die Beratung erforderlichen Daten vollständig und zutreffend bereit. Erweisen sich die Angaben nach Abschluss der Modellierung als wesentlich unvollständig oder unrichtig, entfällt die Zusage.

         Der Auftraggeber nimmt am Strategie-Gespräch teil und legt gemeinsam mit dem Anbieter die zu modellierenden Varianten vor Beginn der Modellierung fest.

         Die Rahmenannahmen zu Inflation, Steuerrecht, Kapitalmarktentwicklung und weiteren exogenen Parametern werden vorab gemeinsam festgelegt und während der Modellierung nicht geändert.

         Die 25.000 € Differenz bezieht sich auf die kumulierte reale Netto-Auszahlung bis zum vertraglich vereinbarten Endpunkt der Planung.

(5) Auslösung

Die Feststellung, ob die Ergebnis-Zusage zur Anwendung kommt, erfolgt nach Abschluss der Modellierung und vor Rechnungstellung. Liegt die Differenz zwischen den vereinbarten Varianten unter 25.000 €, wird dies im Abschlussbericht dokumentiert. Für die Beratung wird in diesem Fall keine Rechnung gestellt. Der Abschlussbericht bleibt Eigentum des Auftraggebers.

(6) Rechtsrahmen

Die Ergebnis-Zusage ist eine freiwillige, vertraglich bindende Leistung. Sie stellt keine Garantie auf bestimmte Markt- oder Rechtsentwicklungen, auf ein bestimmtes wirtschaftliches oder finanzielles Ergebnis oder auf den Eintritt der modellhaft errechneten Differenz im realen Vermögen des Auftraggebers dar. Sie ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:

         Vorsatz,

         grober Fahrlässigkeit,

         Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

         zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für Prognosen, Modellrechnungen, Annahmen, zukünftige wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Entwicklungen, entgangenen Gewinn sowie mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Beratung auf Annahmen, vereinfachten Modellen und Prognosen basiert, die erheblich von der tatsächlichen zukünftigen Entwicklung abweichen können. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Anbieter für derartige Abweichungen nicht haftet.

(5) Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Haftungsausschluss für Entscheidungen des Auftraggebers

(1) Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung trifft, erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Maßnahmen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte umsetzt.

(3) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er vor Umsetzung von Maßnahmen, die steuerliche, rechtliche oder finanzielle Auswirkungen haben, die Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere zugelassene Berater in Anspruch nehmen sollte.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

(2) Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

 

 

Stand: April 2026